Mit den „Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ will die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit März 2020 in Kraft ist, weiterentwickeln. Ziel ist es, Fachkräfte aus Drittstaaten noch einfacher und schneller für den deutschen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Gleichzeitig sollen Menschen aus Ländern außerhalb der EU bessere Möglichkeiten erhalten, in Deutschland eine Arbeitsstelle zu finden.

„Im Wettbewerb um Talente und helfende Hände bieten wir neue, und vor allem einfachere Wege, um in Deutschland zu arbeiten“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach der Kabinettssitzung. Ziel sei, das modernste Einwanderungsrecht in Europa zu schaffen. „Und zwar so, dass alle davon profitieren: die Menschen, die schon in Deutschland leben und die, die neu zu uns kommen.“

Vorgelegt wurden die „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ von fünf Ministerien: dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesinnenministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbildungsministerium und dem Auswärtigen Amt. Unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums wird nun zeitnah ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser soll laut Heil Anfang des Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Die Erwerbseinwanderung wird künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Die Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Sie umfasst wie bisher die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss. Unabhängig von ihrem Abschluss können diese künftig jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben.

Für die Blaue Karte EU werden die bestehenden Gehaltsschwellen abgesenkt und attraktivere Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen. Zudem soll die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland attraktiver werden.

Was sind reglementierte und nicht-reglementierte Berufe?
Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Häufig sind weitere Voraussetzungen für die Zulassung notwendig. Das gilt etwa für Ärztinnen oder Lehrer. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System und viele akademische Berufe. Weitere Informationen zur beruflichen Anerkennung finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die Erfahrungssäule

Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn der Berufsabschluss nicht vorher formal anerkannt ist. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf. Zudem benötigen sie eine berufliche Qualifikation, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und einen bestimmten Verdienst oder die Geltung eines Tarifvertrags.

Wer eine ausländische Qualifikation hat, aber die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, kann im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft bereits in Deutschland arbeiten und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Die Potentialsäule

Die Potentialsäule richtet sich an Menschen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Kern der Potentialsäule ist die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche. Dabei wird das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration mittels eines Punktesystems ermittelt. Kriterien sind unter anderem die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter.

Weltweit für Deutschland werben

Die rechtlichen Regelungen werden durch weltweite Werbung für Deutschland als modernes und attraktives Einwanderungsland sowie weitere praktische Erleichterungen flankiert. „Die Vorstellung, dass per se alle Fachkräfte der Welt nach Deutschland kommen wollen, ist leider eine Illusion“, sagte Heil. Das liege auch an der deutschen Sprache, die ein Wettbewerbsnachteil etwa gegenüber angelsächsisch geprägten Ländern bedeute.

Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit den Institutionen in den Partnerländern, die für Arbeitsmigration zuständig sind, ausgebaut werden. Mit der Wirtschaft werde man gemeinsam an einer Anwerbestrategie mit gezielten Aktionen in bestimmten Ländern arbeiten, kündigte Heil an.

 

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