Schwerin. Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis. Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen. „Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.
Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten. Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.
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