Leipzig, 2. Dezember 2022. Durch eine vergleichsweise Einigung mit dem Bund über einen Ausgleich von Vermögensnachteilen im Zusammenhang mit den Ersatzbeschaffungskosten aus dem Vertrag mit der Gazprom Export LLC (GPE) konnte VNG AG die verbleibenden Restrisiken aus der Gasersatzbeschaffung auflösen. VNG hat daraufhin gestern ihren Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zurückgenommen. Es wird nicht zu einer Beteiligung des Bundes an VNG kommen.„In den vergangenen Wochen haben wir auch gemeinsam mit dem Bund tragfähige Lösungen gefunden, um unsere hohen finanziellen Belastungen aus der Ersatzbeschaffung deutlich zu mildern. Damit sind uns wesentliche Schritte zur Stabilisierung des VNG-Konzerns gelungen. Die verbleibenden wirtschaftlichen Belastungen werden wir gemeinsam mit unseren Anteilseignern tragen. Insgesamt erwarten wir damit eine stabile Vermögens- und Finanzsituation der VNG und können den Blick wieder in die Zukunft richten. Es bleibt dabei unser Ziel, unserem Auftrag der Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin vollumfänglich gerecht zu werden“, so Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG.
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