Neue Gesetze und Regelungen für Unternehmen 2023. W+M informiert in seiner Ratgeber-Serie über das

Hinweisgeberschutzgesetz

2023 wird eine Whistleblowing-Meldestelle Pflicht. Bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine solche interne Meldestelle einrichten, an die sich Personen wenden können, wenn sie Hinweise auf rechtliche Verstöße im Unternehmen haben. Wer die Meldestelle nicht einrichtet, muss mit einem Bußgeld von 20.000 Euro rechnen.

Weitere W+M-Ratgeber Recht:
Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr

Lieferkettengesetz bringt noch mehr Pflichten für Unternehmen

Übergewinnsteuer nur für Unternehmen bestimmter Größen

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

 

Der Beitrag W+M-Ratgeber Recht: Hinweisgeberschutzgesetz erschien zuerst auf Wirtschaft und Markt.